Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: April 2026

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Filip Spasevski, Einzelunternehmen (Virall Media) (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Social Media Marketing Dienstleistungen, insbesondere POV-Content-Erstellung mit Meta Ray-Ban Smart Glasses, Video-Produktion, Social Media Management und Community Management.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Gültigkeit der Angebote: Die Angebote des Auftragnehmers sind 2 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist können sich Preise und Konditionen ändern.

(2) Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots seitens des Auftraggebers und die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. E-Mail-Kommunikation gilt als Schriftform.

§3 Leistungsumfang

(1) Individuelle Vereinbarung: Der Auftragnehmer erbringt Social Media Marketing Dienstleistungen nach Maßgabe der individuell getroffenen Vereinbarungen. Der konkrete Leistungsumfang wird mit jedem Kunden einzeln besprochen und im jeweiligen Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung festgehalten.

(2) Der Auftragnehmer schuldet die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, jedoch keinen bestimmten Erfolg (z.B. Reichweite, Follower-Zahlen, Umsatzsteigerung, virale Videos), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

(3) Folgende Leistungen können u.a. erbracht werden:

  • POV-Content Erstellung mit Meta Ray-Ban Smart Glasses
  • Video-Produktion und -Bearbeitung
  • Social Media Management (Posting, Planung, Strategie)
  • Community Management (Kommentare, Nachrichten)
  • Content-Strategie und Beratung
  • Reporting und Performance-Analyse

§4 Meta Ray-Ban Smart Glasses – Bereitstellung und Handhabung

(1) Bereitstellung: Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die Dauer der Zusammenarbeit Meta Ray-Ban Smart Glasses zur Verfügung. Die Brille bleibt im Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Einschulung: Der Auftragnehmer führt eine ausführliche Einschulung in die Nutzung der Smart Glasses durch. Diese umfasst:

  • Bedienung und technische Funktionen
  • Aufnahmetechniken für optimale Videoqualität
  • Pflege und Wartung der Brille
  • Praktische Übungen und Fragen

(3) Verantwortung für Handhabung: Nach erfolgter Einschulung ist der Auftraggeber für die sorgfältige Handhabung und Aufbewahrung der Smart Glasses verantwortlich. Dies umfasst insbesondere:

  • Sorgfältiger Umgang mit dem Gerät
  • Schutz vor Beschädigung, Diebstahl oder Verlust
  • Ordnungsgemäße Aufbewahrung in der bereitgestellten Schutzhülle
  • Regelmäßige Reinigung gemäß Anleitung

WICHTIG – Nutzungseinschränkungen:

  • NICHT über normale Brillen tragen: Die Meta Ray-Ban Smart Glasses sind keine Überbrille. Bei Bedarf einer Sehhilfe sind alternative Lösungen (Kontaktlinsen, optische Anpassung) zu besprechen.
  • Keine grobe Behandlung: Nicht fallen lassen, nicht werfen, nicht knicken
  • Kein Wasserkontakt: Nicht ins Wasser tauchen, nicht bei starkem Regen verwenden
  • Keine extremen Temperaturen: Nicht direkter Sonneneinstrahlung oder Hitze aussetzen

(4) Haftung bei Beschädigung oder Verlust: Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der Smart Glasses durch Verschulden des Auftraggebers haftet der Auftraggeber für die vollen Wiederbeschaffungskosten bzw. Reparaturkosten. Normale Abnutzung bei sachgemäßer Verwendung ist davon ausgenommen.

(5) Rückgabe: Bei Vertragsende oder Kündigung sind die Smart Glasses unverzüglich in einwandfreiem Zustand an den Auftragnehmer zurückzugeben.

§5 Video-Erstellung und Qualitätsverantwortung

(1) Aufnahmen durch den Auftraggeber:

Wenn der Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter die Videos selbst mit den bereitgestellten Smart Glasses aufnehmen:

  • Der Auftragnehmer prüft die eingereichten Rohvideos auf technische Qualität und Verwendbarkeit
  • Bei unzureichender Qualität (z.B. verwackelt, schlechte Beleuchtung, unbrauchbarer Ton) informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber und bittet um erneute Aufnahme
  • Nach abgeschlossener Einschulung und bei Ausbleiben von Rückfragen trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung für die Qualität des Rohmaterials
  • Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, unbrauchbares Material zu verwenden oder zu retten

(2) Aufnahmen durch den Auftragnehmer:

Wenn der Auftragnehmer persönlich vor Ort (z.B. im Restaurant, Studio, Geschäft des Auftraggebers) Videos erstellt:

  • Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die Qualität der Aufnahmen
  • Bei technischen Problemen sorgt der Auftragnehmer für Nachaufnahmen
  • Der Auftraggeber muss lediglich Zugang und die vereinbarten Rahmenbedingungen bereitstellen

VERBOTENE INHALTE:

Folgende Inhalte dürfen in keinem Fall in Videos vorkommen:

  • Rassistische Äußerungen, Gesten oder Symbole
  • Sexistische oder frauenfeindliche Aussagen oder Darstellungen
  • Diskriminierende Inhalte gegen Personen oder Gruppen
  • Beleidigungen oder herabwürdigende Bemerkungen
  • Gewaltverherrlichende oder obszöne Inhalte
  • Inhalte, die dem Ruf oder Geschäft des Auftraggebers schaden könnten

Verantwortung des Auftraggebers: Wenn Mitarbeiter des Auftraggebers Videos erstellen, muss der Auftraggeber sicherstellen, dass diese über die verbotenen Inhalte informiert und entsprechend geschult sind. Bei Verstößen haftet der Auftraggeber.

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte (insbesondere Nutzungsrechte, Persönlichkeitsrechte, DSGVO-Einwilligungen) an den zur Verfügung gestellten Materialien und aufgenommenen Personen verfügt.

(3) Bei Content-Erstellung vor Ort stellt der Auftraggeber einen geeigneten Zugang und Arbeitsbereich zur Verfügung.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Mitarbeiter über die Nutzung der Smart Glasses und die Inhaltsrichtlinien zu informieren.

(5) Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Anpassung der Lieferfristen führen.

§7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem individuell vereinbarten Preis. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei Monatspaketen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, jeweils zum 1. des Monats. Die Zahlung ist binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

(3) Bei Credit-Paketen erfolgt die Zahlung nach Vertragsabschluss und vor Leistungsbeginn bzw. nach gesonderter Vereinbarung.

(4) Mahnverfahren bei Zahlungsverzug:

Bei nicht fristgerechter Zahlung gilt folgendes dreistufiges Mahnverfahren:

1. Mahnung (Zahlungserinnerung):

  • Freundliche Erinnerung per E-Mail
  • Neue Zahlungsfrist: 2 Wochen ab Mahnungsdatum
  • Keine zusätzlichen Kosten

2. Mahnung:

  • Förmliche Mahnung per E-Mail
  • Neue Zahlungsfrist: 2 Wochen ab Mahnungsdatum
  • Ab jetzt: Verzugszinsen in Höhe von 4% pro Jahr über dem Basiszinssatz
  • Mahnkosten können berechnet werden

3. Mahnung (Letztmahnung):

  • Finale Mahnung mit rechtlichen Hinweisen
  • Letzte Zahlungsfrist: 2 Wochen ab Mahnungsdatum
  • Verzugszinsen laufen weiter
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Meta Ray-Ban Smart Glasses unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben
  • Die Brille wird nach vollständiger Zahlung wieder ausgehändigt
  • Bei Ausbleiben der Zahlung: Rechtliche Schritte (Inkasso, Klage)

§8 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Mit vollständiger Bezahlung gehen die Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten (Videos, Grafiken, Texte) auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht.

(2) Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer bzw. bei den beteiligten Kreativen.

(3) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Inhalte für eigene Referenzzwecke (Portfolio, Website, Social Media) zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Monatspakete – Mindestlaufzeit:

Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten oder 12 Monaten geschlossen (je nach gewähltem Paket und individueller Vereinbarung). Die konkrete Laufzeit wird im Vertrag festgehalten.

(2) Verlängerung: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt wird.

Verhandlung der Vertragslaufzeit:

Beide Vertragsparteien können jederzeit eine Änderung der Vertragslaufzeit (Verkürzung oder Verlängerung) vorschlagen.

Voraussetzung: Änderungen der Vertragslaufzeit erfordern die schriftliche Zustimmung beider Parteien. E-Mail-Kommunikation gilt als Schriftform. Die Änderung wird erst nach beidseitiger Bestätigung wirksam.

(3) Credit-Pakete: Credits sind unbegrenzt gültig und verfallen nicht. Sie können jederzeit, auch nach Monaten oder Jahren, für vereinbarte Zusatzleistungen eingelöst werden. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform. E-Mail ist ausreichend.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Schwerwiegenden Vertragsverletzungen
  • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • Zerstörung oder Verlust der Smart Glasses durch grobe Fahrlässigkeit
  • Wiederholten Verstößen gegen die Inhaltsrichtlinien

§10 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den Regeln der Technik und aktuellen Best Practices im Social Media Marketing.

(2) Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist nachbessern oder die Leistung wiederholen (Nacherfüllung).

(3) Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Keine Erfolgsgarantie: Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Erreichung bestimmter Reichweiten, Follower-Zahlen, Engagement-Raten oder sonstiger messbarer Erfolge durch Social Media Marketing, sofern nicht ausdrücklich schriftlich garantiert.

(5) Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch die Verletzung seiner Mitwirkungspflichten oder durch die Bereitstellung fehlerhafter Informationen entstehen.

§12 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

(3) Sofern erforderlich, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen.

(4) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen DSGVO-Einwilligungen von Personen, die in Videos erscheinen. Der Auftragnehmer unterstützt mit Vorlagen und Beratung, trägt aber keine rechtliche Verantwortung für die Umsetzung beim Auftraggeber.

§13 Besonderheiten Social Media Plattformen

(1) Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Änderungen der Nutzungsbedingungen, Algorithmen oder technische Probleme der Social Media Plattformen (Instagram, TikTok, YouTube, Facebook, etc.).

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass ihm die Accounts auf den Social Media Plattformen gehören und er über die erforderlichen Zugriffsrechte verfügt.

(3) Bei Sperrungen oder Löschungen von Accounts oder Inhalten durch die Plattformen haftet der Auftragnehmer nicht, sofern diese nicht durch schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers verursacht wurden.

(4) Der Auftragnehmer bemüht sich nach besten Kräften, die Richtlinien der Plattformen einzuhalten, kann aber keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit von Inhalten übernehmen.

§14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

§15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, sofern der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§16 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtlicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. E-Mail-Kommunikation gilt als Schriftform.

(2) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zu ändern. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

Fragen zu den AGB?

Bei Fragen zu unseren AGB kontaktieren Sie uns gerne:

Virall Media
Filip Spasevski
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